Familienhilfe

 

Alle, die Kinder haben – und die meisten anderen auch - wissen, welche Freude die Zwerge machen. Und jeder weiß auch, wie groß die Verantwortung ist, die man mit der Realisierung des Kinderwunsches übernimmt. Wie gut ist es da zu wissen, dass es Möglichkeiten gibt, sich Unterstützung zu holen, wenn es einmal nötig sein sollte. Klar, dass es oft schon hilfreich ist, mit ADVERTUS eine Telefonnummer zu haben, unter der es rasch und kompetent einen Babysitter oder eine Kinderbetreuung gibt. Die spontane Geburtstagseinladung, der Kurztrip zur plötzlich erkrankten Schwester oder der regelmäßige Sportstudiobesuch rücken so in greifbare Nähe. Und noch entlastender wirkt sicher der Gedanke, dass eine Unterstützung unter Umständen sogar von der Krankenkasse bezahlt werden kann, wenn der erziehende Elternteil von Kindern unter 12 Jahre erkrankt ist. Die Kasse fordert hier nur eine geringe Zuzahlung zwischen 5,-- und 10,-- Euro / Tag. Voraussetzung für die Kostenübernahme, die im 5. Sozialgesetzbuch geregelt wird, ist, dass ein entsprechendes ärztliches Attest für eine Haushaltshilfe vorliegt und keine andere erwachsene Person im Haus ist, die die Haushaltsführung und Versorgung der Kinder fortführen kann.

 

Auch im Falle einer Risikoschwangerschaft hat die werdende Mutter Anspruch auf eine von ihrer Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe, auch wenn keine weiteren Kinder im Haushalt sind. Ein tröstlicher Gedanke: Sie können wirklich liegen wie der Arzt bestimmt hat und unsere Haushaltshilfe kümmert sich um Einkauf, Staubsaugen und Mittagessen.

 

Natürlich müssen diese Leistungen bei der Krankenkasse beantragt und der Bedarf entsprechend geprüft werden. Aber keine Sorge, wir unterstützen Sie auch an dieser Stelle und beraten Sie selbstverständlich bereits im Vorfeld – immer kostenfrei und unverbindlich.