Beratungseinsätze (Kontrollbesuche)
Pflegebedürftige Menschen, die ohne professionelle Unterstützung durch Angehörige betreut werden, also nur das Pflegegeld beziehen, sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen von der Pflegeversicherung finanzierten Pflegeeinsatz durch einen autorisierten Anbieter in Anspruch zu nehmen. Diese als Mitwirkungspflicht des Patienten vorgeschriebene Leistung muss der Pflegeversicherung gegenüber bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich und bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich nachgewiesen werden. Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (Link zu Zusatzleistungen) haben einen Anspruch auf die doppelte Anzahl an Beratungsbesuchen.
Unsere kompetenten Pflegefachkräfte stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Und keine Sorge, dass Sie einen Termin verpassen könnten, selbstverständlich sorgen wir bei Bedarf für die Einhaltung des Besuchsrhythmus.
