Verhinderungs- und Urlaubspflege

Sie kümmern sich um einen Pflegebedürftigen und fragen sich, wie Sie einmal mit dem guten Gefühl, Ihren Angehörigen bestens versorgt zu wissen, Ihren persönlichen  Angelegenheiten nachgehen oder Ihren Urlaub antreten können?  Wenden Sie sich an uns, wir leisten die Ersatzpflege.

Wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung betreut hat, besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung von bis zu 1.432,-- Euro in bis zu vier Wochen im Jahr.

Das bedeutet, dass Sie Ihren Wanderurlaub im Schwarzwald in dem Wissen genießen können, dass Ihr Angehöriger durch uns gut betreut wird. Gern berichten wir Ihnen das auch telefonisch in Ihren Urlaubsort und halten Sie auf dem Laufenden über das Geschehen zu Hause. Natürlich „vertritt“ Sie einer unserer Mitarbeiter auch punktuell beispielsweise für die Dauer Ihres Volkshochschulkurses oder wenn Sie einfach nur einmal ausspannen möchten.