Zusätzliche Betreuungsleistungen

Das Sozialgesetz sieht für demenzkranke, geistig behinderte, psychisch kranke oder altersverwirrte Menschen, die zu Hause gepflegt werden und einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf haben, einen zusätzlichen Anspruch auf Leistungen vor. Diese zusätzlichen Mittel von bis zu 2400,- Euro jährlich sind zweckgebunden für qualitätsgesicherte Sachleistungsangebote, also für spezielle Angebote von Fachkräften für den Pflegebedürftigen einzusetzen.

Gern besprechen wir mit Ihnen, welche ganz individuell auf Ihren Angehörigen zugeschnittene Angebote wir machen können und freuen uns darauf, begleitend, aktivierend und betreuend für den Pflegebedürftigen da zu sein.